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   BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87   

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https://dejure.org/1988,3036
BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87 (https://dejure.org/1988,3036)
BAG, Entscheidung vom 08.04.1988 - 2 AZR 681/87 (https://dejure.org/1988,3036)
BAG, Entscheidung vom 08. April 1988 - 2 AZR 681/87 (https://dejure.org/1988,3036)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

    Auszug aus BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
    Ihrer bedarf es in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer leistungsbereit und leistungswillig ist (ebenso Senatsurteile vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - EzA § 615 BGB Nr. 52 = NZA 1987, 57 sowie vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - nicht veröffentlicht).

    Jedoch ergibt sich aus dem unvereinbaren Gegensatz, in dem Annahmeverzug und Unmöglichkeit der Leistung zueinander stehen, daß der Annahmeverzug des Arbeitgebers endet, wenn die Arbeitsleistung, wie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, nachträglich unmöglich wird (BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB, m.w.N.; Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - aaO).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 9. August 1984 und 11. Juli 1985 (aaO, jeweils m.w.N.) ausgesprochen, der Arbeitgeber gerate nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers auch ohne dessen Aufforderung, ihm Arbeit zuzuweisen, dann in Annahmeverzug, wenn er selbst vorher erklärt habe, er verzichte auf eine weitere Tätigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung.

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. August 1984, BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; zuletzt Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - zur Veröffentlichung bestimmt) bedarf es nach einer unberechtigten fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers keines wörtlichen Leistungsangebots des Arbeitnehmers gemäß § 295 BGB.
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. August 1984, BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; zuletzt Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - zur Veröffentlichung bestimmt) bedarf es nach einer unberechtigten fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers keines wörtlichen Leistungsangebots des Arbeitnehmers gemäß § 295 BGB.
  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. August 1984, BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; zuletzt Urteil vom 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - zur Veröffentlichung bestimmt) bedarf es nach einer unberechtigten fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers keines wörtlichen Leistungsangebots des Arbeitnehmers gemäß § 295 BGB.
  • BAG, 18.08.1961 - 4 AZR 132/60

    Annahmeverzug bei nachträglich unmöglicher Arbeitsleistung - Haftstrafe des

    Auszug aus BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
    Jedoch ergibt sich aus dem unvereinbaren Gegensatz, in dem Annahmeverzug und Unmöglichkeit der Leistung zueinander stehen, daß der Annahmeverzug des Arbeitgebers endet, wenn die Arbeitsleistung, wie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, nachträglich unmöglich wird (BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB, m.w.N.; Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - aaO).
  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85

    Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen

    Auszug aus BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
    Ihrer bedarf es in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer leistungsbereit und leistungswillig ist (ebenso Senatsurteile vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - EzA § 615 BGB Nr. 52 = NZA 1987, 57 sowie vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 467/86

    Annahmeverzug bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
    Hätte sich diese bei Betriebsübergang in Annahmeverzug befunden, hätte dieser Zustand auch im Verhältnis zur Beklagten fortbestanden (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 21.11.1958 - 1 AZR 107/58

    Nichttypischer Vertrag - Auslegung - Tatsachenmaterial - Erlöschen von Ansprüchen

    Auszug aus BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
    Der Senat kann jedoch diese atypische Willenserklärung selbst auslegen, da sie ohne Erschließung weiteren Tatsachenmaterials vorgenommen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 21. November 1958 - 1 AZR 107/58 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    Das gilt zB für ein Angebot, das der Arbeitnehmer gegenüber seinem früheren Arbeitgeber zur Begründung von Annahmeverzug gemacht hat (vgl. Senat 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - zu II 2 der Gründe und 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 - zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Das gilt z.B. für ein Angebot, das der Arbeitnehmer gegenüber seinem früheren Arbeitgeber zur Begründung von Annahmeverzug gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - nicht veröffentlicht, zu II 2 der Gründe und vom 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 - n.v., zu II 3 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 313/06

    Betriebsübergang, Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB, fristgemäßer Widerspruch

    (vgl. dazu die frühere Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 08.04.1988, 2 AZR 681/87 n.v. zur Frage des Annahmeverzuges des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2006 - 7 (18) Sa 287/06

    Betriebsübergang, Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB, fristgemäßer Widerspruch

    (vgl. dazu die frühere Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 08.04.1988, 2 AZR 681/87, n.v., zur Frage des Annahmeverzuges des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2006 - 7 (8) Sa 730/06

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    (vgl. dazu die frühere Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 08.04.1988, 2 AZR 681/87, n.v., zur Frage des Annahmeverzuges des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (18) Sa 477/06

    Betriebsübergang im gekündigten Arbeitsverhältnis und Zusage einer ratierlich zu

    In diesem Fall verstößt der Arbeitgeber gegen das sich aus Treu und Glauben ergebende Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, wenn er sich später darauf beruft, der Arbeitnehmer habe ihn nicht zur Zuweisung von Arbeit aufgefordert (vgl. dazu die frühere Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 08.04.1988, 2 AZR 681/87, n.v., zur Frage des Annahmeverzuges des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 7 (5) Sa 481/06

    Betriebsübergang im gekündigten Arbeitsverhältnis und Zusage einer ratierlich zu

    (vgl. dazu die frühere Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 08.04.1988, 2 AZR 681/87, n.v., zur Frage des Annahmeverzuges des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01

    Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung,

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht erkannt, dass der Arbeitgeber nach § 296 S. 1 BGB u. a. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in Annahmeverzug gerät, wenn er den Arbeitnehmer nicht aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen, denn es bedürfe einer nach dem Kalender bestimmten Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers, nämlich der Einrichtung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes unter Zuweisung der Arbeit, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann (BAG, Urt. v. 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 -).
  • ArbG Hamm, 06.07.2010 - 1 Ca 580/10

    Sondervergütung, RTV Glaserhandwerk NW, Ausschlussfrist, Betriebsübergang.

    Arbeitgeber zur Begründung von Annahmeverzug gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - nicht veröffentlicht, zu II 2 der Gründe und vom 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 - n. v., zu II 3 der Gründe).
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